Sie haben hier die Möglichkeit für Ihren kulturellen Verein oder Ihre kulturelle Institution einen städtischen Zuschuss für Ihre Miet-, Veranstaltungs, und/oder Vereinskosten zu beantragen.
Es muss sich um einen kulturellen Verein, Institution, Kirche oder Schule handeln. Der Zuschuss wird nur im Rahmen der klaren Erkennbarkeit eines kulturellen Angebots erfolgen. Jugendzuschüsse belaufen sich zwischen dem 6.-18. Lebensjahr des Beantragungsjahres, Konzertzuschüsse werden nur auf Vorlage des geplanten Programms gezahlt.