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Arbeit, Steuern und Finanzen

Zuschüsse für kulturelle Vereine

Sie haben hier die Möglichkeit für Ihren kulturellen Verein oder Ihre kulturelle Institution einen städtischen Zuschuss für Ihre Miet-, Veranstaltungs, und/oder Vereinskosten zu beantragen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Es muss sich um einen kulturellen Verein, Institution, Kirche oder Schule handeln. Der Zuschuss wird nur im Rahmen der klaren Erkennbarkeit eines kulturellen Angebots erfolgen. Jugendzuschüsse belaufen sich zwischen dem 6.-18. Lebensjahr des Beantragungsjahres, Konzertzuschüsse werden nur auf Vorlage des geplanten Programms gezahlt.

 

Mögliche Nachweise:

  • Mietkostenvertrag
  • Kontoauszüge
  • Personal- und Kostenaufstellung
  • Rechnungen
  • etc.

 

maßgebende Rechtsgrundlagen:

  • individuelle Fördervereinbarungen
  • Magistratsbeschlüsse
  • Stadtverordnetenbeschlüsse
  • freiwillige Leistung
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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