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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Meldebescheinigung (einfach)

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

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Kosten & Zahlungsweise
  • kostenpflichtig: 10,00 EUR
  • zahlbar per EC-Karte vor Ort
Voraussetzungen
  • Aktuell im Melderegister der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet bzw. gemeldet gewesen.
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) benötigt
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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