Bad Homburg v. d. Höhe. Die Wahlberechtigungsscheine für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, sind an alle wahlberechtigten Bad Homburgerinnen und Bad Homburger versendet worden. Falls Wahlberechtigte keine Post bekommen haben sollten, melden diese sich bitte beim Wahl-Team der Stadt unter (06172) 100-1908 oder -1909.
„Unterlagen für die Briefwahl können aber auch ohne Wahlberechtigungsschein beantragt werden – ganz einfach und bequem online“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak. Dazu können Wahlberechtigte auf der städtischen Homepage dem Link „Briefwahlunterlagen online beantragen“ folgen und sich mit der Personalausweis-Nummer registrieren, oder eine Mail mit ihrem Namen, Adresse und Geburtsdatum an wahlen@bad-homburg.de senden. „Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger auch den QR-Code auf dem Wahlberechtigungsschein für die Beantragung nutzen“, so Jedynak.
Bisher hat das Stadtbüro knapp 13.000 Wahlunterlagen per Post versendet, zurückgelaufen sind rund 3.500 Wahlbriefe (Stand 10. September 2021). Die Zusendung beinhaltet den Wahlschein, den amtlichen weißen Stimmzettel, den blauen Stimmzettelumschlag und den roten Wahlbriefumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den blauen Umschlag gelegt und dieser zusammen mit dem Wahlschein in den roten Umschlag gesteckt und unfrankiert versendet. Die Stimmabgabe ist nur dann gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift des/der Wahlberechtigten versehen ist.
Die Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl ist bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, möglich. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, wenn zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Stimmzettel müssen bis spätestens am Wahlsonntag ,18 Uhr, eingegangen sein. Neben dem postalischen Weg gibt es auch die Möglichkeit, die Wahlunterlagen ordnungsgemäß verpackt in den Briefkasten am Rathauseingang einzuwerfen, an der Informationstheke des Stadtbüros abzugeben oder in einem der Wahlbüros abzugeben.