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Mahdzeit: Stadtverwaltung ruft zum Schutz von Wildtieren auf
Aktuelles – 10.05.2023

Mahdzeit: Stadtverwaltung ruft zum Schutz von Wildtieren auf

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#badhomburg

Die Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit von Rehkitzen, Junghasen und gefährdeten Wiesenbrütern fällt genau mit der Zeit des ersten Grünlandschnitts im Mai zusammen. Konflikte sind da programmiert – denn gegen Großflächenmähwerke mit Geschwindigkeiten bis zu 15 Stundenkilometern und Arbeitsbreiten bis zu elf Metern haben Wildtiere keine Chance. Die über Jahrtausende bewährten Überlebensstrategien der Wildtiere – das bewegungslose Ausharren der brütenden Rebhenne oder das regungslose Verharren von Rehkitz und Feldhase als Schutz gegen Fressfeinde – wirken sich bei der Mahd verheerend aus.

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe bittet daher alle Landwirte bei der Mahd äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn beim Schutz von Jungwild und Bodenbrütern ist die Zusammenarbeit von Landwirten, Jägern und weiteren Helfern von großer Bedeutung. Bereits einen Tag vor der Mahd sollten unbedingt Vergrämungsmethoden wie das Aufhängen von Plastiktüten eingesetzt werden. Um ganz sicher zu gehen, dass sich kein Jungwild zur Zeit des Mähens in der Wiese befindet, können die Flächen mit einem ausgebildeten Vorstehhund abgesucht werden. Besonders effektiv ist das Überfliegen der Fläche mit einer Drohne und einer Wärmebildkamera: Anhand der Drohnen-Aufnahmen können Helfer die gefährdeten Tiere schnell auffinden. „Daher sollten sich Bürgerinnen und Bürger nicht wundern, wenn Sie über den Feldern Drohnen fliegen sehen“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak. Zudem erinnert die Stadtverwaltung alle Hundehalter an die Leinenpflicht auf Feldwegen.

Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20 a des Grundgesetzes aufgenommen. Dieser ist damit als Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich bei der Mahd zu ergreifen sind. Überdies bestimmt § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf.