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Fahrradzone in der Dorotheenstraße
Aktuelles – 30.09.2022

Fahrradzone in der Dorotheenstraße

Die Fahrradzone ist durch Beschilderung und Piktogramme gekennzeichnet.
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Zur Stärkung des Radverkehrs in Bad Homburg hat die Stadt im Bereich Dorotheenstraße - Löwengasse - Am Mühlberg eine Fahrradzone eingerichtet, in der motorisierter Verkehr nur für Anliegerinnen und Anlieger frei ist.

 

Beginn und Ende der Fahrradzone werden durch die jeweiligen Verkehrszeichen „Beginn Fahrradzone“ und „Ende Fahrradzone“ gekennzeichnet. Innerhalb der Zone weisen Bodenmarkierungen (Piktogramme) auf die Fahrradzone hin.

 

An Kreuzungen und Einmündungen gilt die „Rechts-vor-links-Regelung“. Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge, wie auch im sonstigen Straßenverkehr innerorts, einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Auch in Fahrradzonen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Fahrradzonen stellen die flächenmäßige Erweiterung von mehreren Fahrradstraßen dar und steigern die Attraktivität des Radfahrens. In Fahrradzonen gelten die Regeln der Fahrradstraßen:

 

·         Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

·         Der Radverkehr hat Vorrang. Er darf nicht gefährdet werden. Wenn notwendig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter reduzieren.

·         Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.

 

Die Einrichtung der Fahrradzone leistet einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der innerstädtischen Radwegverbindungen sowie der Fahrradfreundlichkeit in Bad Homburg.