Weiteres Vorgehen:
In Zusammenarbeit mit dem Produktbereich 67.1 Umwelt- und Landschaftsplanung wird aktuell eine sog. Vorprüfung des Einzelfalls nach §13a (1) Nr. 2 BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen werden verschiedenste Umweltbelange untersucht und u.a. ein Artenschutzgutachten durchgeführt. Derzeit wird, basierend auf den Ergebnissen aus der Bürgerveranstaltung, ein sog. Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, erarbeitet. Der Vorentwurf enthält u.a. Aussagen zu GRZ, GFZ, Dachformen, Geschosszahlen, Baufeldern, Versickerung und mehr. Dieser erste Aufschlag des Planwerks wird im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung nach §3 (1) BauGB der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zuge können von allen betroffenen Stellen und Bürger*innen Stellungnahmen eingereicht werden, die dann in die Abwägung eingestellt und gründlich geprüft werden. Die Daten werden selbstverständlich rechtzeitig bekanntgegeben. Nach gründlicher Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird im Anschluss der Plan ggfs. angepasst. Dieser detailliert ausgearbeitete Entwurf wird dann im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Es können wieder Stellungnahmen von betroffenen Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden. Der daraus resultierende Bebauungsplan wird dann schließlich als Satzung beschlossen, sofern nicht das Erfordernis einer wesentlichen Veränderung besteht.