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Gewaltprävention – NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen

Weltweit wird im Durchschnitt jede dritte Frau Opfer einer Gewalttat, einer Vergewaltigung oder eines Angriffs. Auch in Deutschland – das sind 12 Millionen Frauen!

Im Jahr 2022 lag die Zahl der Opfer bundesweit bei 240.547 und ist damit um 8,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen. (Quelle: BKA)

Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von Häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner, eine Frau zu töten. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin!

Die Zahlen zeigen die traurige Realität: Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Sie wird ausgeübt, um Macht über Frauen aufrechtzuerhalten.

 

Wege aus der Häuslichen Gewalt

Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, auch in seiner eigenen Wohnung. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt.

Das Gewaltschutzgesetz ist seit dem 01.01.2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen.

Wenn Sie von Gewalt bedroht sind, nutzen Sie Ihr Recht und beantragen Sie Maßnahmen zu Ihrem Schutz beim Amtsgericht, / Familiengericht. Sie können sich von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten lassen und das Gericht hat die Möglichkeit den Gewalttäter oder die Gewalttäterin aus der gemeinsamen Wohnung verweisen zu lassen. Das ist auch möglich, wenn er oder sie der Mieter/Eigentümer oder die Mieterin/Eigentümerin ist.

Bei akuter Gefahr rufen Sie stets die Polizei über Notruf 110. Die Polizei hat die Aufgabe, Sie zu schützen und kann dazu den bzw. die Gewalttäter*in aus der Wohnung weisen. Die Polizei ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu fertigen und der Amtsanwaltschaft zu übersenden.

Wenn Sie körperlich verletzt wurden, gehen Sie zu einer Ärztin oder zu einem Arzt und lassen sich ein Attest ausstellen

Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen und Sie intensive Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an ein Frauenhaus.

Frauenhäuser im Hochtaunuskreis:
AWO Frauenhaus Bad Homburg v. d. Höhe: 06172 / 967 400
Frauenhaus Oberursel: 06171 / 516 00 oder 06171 / 58 08 04 (Büro)

 

Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt:

Hier erhalten Sie Unterstützung zu Fragen wie:
Wie soll es weitergehen?
Wie sehen die rechtlichen Schritte aus?
Was wird aus der Wohnung
Gefährde ich meinen Aufenthalt?

Beratungsstelle/Interventionsstelle
Frauen helfen Frauen – Hochtaunuskreis e. V.

Oberhöchstadter Straße 3, 61440 Oberursel
Tel.: 06171 – 517 68
beratungsstelle@frauenhaus-oberursel.de

LOTTE- AWO-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Kirdorfer Straße 90, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel.: 06172 – 1370 993
fh-beratungsstelle@awo-hs.org

Beratung und Training für Männer mit Gewaltproblemen
Männerarbeit / Täterarbeit Diakonisches Werk Hochtaunus

Heuchelheimer Str. 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel.: 06172 –59 76 60,
www.diakonie-htk.de

 

Weitere Hilfsmöglichkeiten:

 Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000 116 016
24 Stunden, 7 Tage die Woche, kostenfrei, mit Dolmetschermöglichkeit
Online-Beratung: www.hilfetelefon.de

Wildwasser Frankfurt e. V. (Standort Bad Homburg)
www.wildwasser-frankfurt.de

pro familia Beratungstelle Friedrichsdorf
www.profamilia.de/friedrichsdorf

Weißer Ring
www.weisser-ring.de

Kommunale Frauenbeauftragte
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