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Services vor Ort

Kirchenaustritt

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Seit 01.03.2017 ist ausschließlich die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe für Personen, die ihren Kirchenaustritt erklären wollen und mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, zuständig. Die Zuständigkeit ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung vom Amtsgericht auf die Stadtverwaltung übergegangen.

Kosten & Zahlungsweise

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz)

Zuständige Stellen
Stadtbüro und Wahlen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Stadtbüro
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Öffnungszeiten Stadtbüro

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 18:00

 

Öffnungszeiten Rathausinfo

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 17:00

Mitarbeiter/innen

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen